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Hundeummeldung

nach § 15 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz-HundeG LSA)

 

Allgemeine Hinweise

  • Bei Fragen steht Ihnen Herr Berg unter 039000/97 289 zur Verfügung. 

  • Diese Anzeige beinhaltet die Ummeldung nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde sowie die Ummeldung

    im Zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt. 

  • Die Ummeldung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten dazu einen gesonderten Bescheid.

  • Wer den Anzeigepflichten nicht oder verspätet nachkommt, handelt ordnungswidrig. 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

1. Daten des/der Hundehalters/in

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefon  
 
 
 
 
 

2. Angaben zu Ihrem Hund

Geschlecht* 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 

3. Änderungsmitteilung

 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 

5. Sicherheit

Bestätigung Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben* 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.