Hundeanmeldung
nach § 15 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz-HundeG LSA)
Allgemeine Hinweise
Bei Fragen steht Ihnen Herr Berg unter 039000/97 289 zur Verfügung.
Diese Anzeige beinhaltet die Anmeldung nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde sowie die Anmeldung
im Zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Anmeldung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten dazu einen gesonderten Bescheid.
Wer den Anzeigepflichten nicht oder verspätet nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Ebenso handelt ordnungswidrig, wer wider besseren Wissens behauptet, dass ein bestimmter Hund nicht zu
den gefährlichen Hunden im Sinne des HundeG LSA gehört.