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Hinweis:
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen!
Bei Plakatierung ist ein Antrag auf Sondernutzung erforderlich. (Hier Klicken und Beantragen)
Bei Straßensperrungen/Umzügen ist ein Antrag auf Erlaubnis nach §§ 29, 45, 46 StVO erforderlich.
1*** Separater Antrag auf Marktfestsetzung nach § 69 GewO erforderlich!
2** Separater Antrag nach GastG LSA erforderlich!