Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor beginn der Arbeiten vorliegen!
Auf Straßen und Gehwegen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund beim Altmarkkreis Salzwedel zu beantragen.