Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Hinweis:
Ist ein Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden, so können die Kosten des Verfahrens und die/dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen unter Umständen dem Anzeigenden/der Anzeigenden auferlegt werden.