Antrag Brauchtumsfeuer oder Feuerwerk
Hinweis:
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Brauchtumsfeuers/Feuerwerks vorliegen.
Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.