Antrag Brauchtumsfeuer oder Feuerwerk

Hinweis:

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Brauchtumsfeuers/Feuerwerks vorliegen. 

Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefonnummer* 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zustimmung des Eigentümers der Fläche liegt vor?* 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Abstandsregelungen nach § 4 Abs. 4 Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf in der zurzeit gültigen Fassung werden* 
 
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf in der zurzeit gültigen Fassung wird* 
 
 
 
5. Zusätzliche Angaben zum Feuerwerk  
 
  
 
  
 
 
Bestätigung Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben* 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.