Gewerbeanmeldung
Gebühr: 30,00 Euro
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
Neuerrichtung eines Betriebs,
Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Ausgenommen sind unter anderem:Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
Erziehung von Kindern gegen Entgelt
Unterrichtswesen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
PDF Formular
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Verfahrensablauf
Voraussetzung
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Unterstützende Institutionen





