Hinweis:
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Brauchtumsfeuers/Feuerwerks vorliegen.
Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Sicherheitsabfrage
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